- 24.06.2010
- 15:45
KVN hofft auf LSG-Urteil aus Sachsen
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hofft, dass die jüngst ergangene Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen zur Aktivlegitimation von niedergelassenen Vertragsärzten bei Klagen gegen die Zulassung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung auch in Niedersachsen Niederschlag findet.
Niedergelassene Ärzte nicht aber die Körperschaft können gegen die Zulassung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung von Versicherten klagen. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des 1. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (Az: L 1 KR 94/10b B ER) hervor. Der Senat hat damit geklärt, daß betroffene Vertragsärzte Genehmigungen, die auf der Rechtsgrundlage des § 116 b Sozialgesetzbuch (SGB) V von den Sozialministerien der Länder erteilt werden, anfechten können. Die Regelung ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Sie ermöglicht die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung kraft behördlicher Genehmigung.
In Niedersachsen sind vom Sozialministerium bereits 48 derartige Genehmigungen erteilt worden. Diese Genehmigungen werden auch in den Regionen des Landes erteilt, in denen nach Meinung der KVN keinerlei Bedarf besteht. Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Patienten sei "auch in den meisten hoch spezialisierten Bereichen gewährleistet“, sagte KVN-Vorstandsvorsitzender Eberhard Gramsch.
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