- 29.07.2010
- 13:48
LSG Bremen: HÄV unterliegt KV
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde des Hausärzteverbandes Bremen gegen das Urteil des Bundeskartellamts zur Fortführung des Hausarztvertrages der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) („Bremer Hausarztmodell“) zurückgewiesen. „Wir müssen das Honorar aus diesem Vertrag für 2010 nun nicht mehr von den teilnehmenden Hausärzten zurückfordern", zeigt sich Günter Scherer, stellvertretender KVHB-Vorsitzender, über den Beschluss erleichtert. Andernfalls hätte dies für die beteiligten Hausärzten einen Einkommensverlust von 800.000 €uro bedeutet.
Zum Hintergrund: Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft hat in ihrer Funktion als Managementgesellschaft des Hausärzteverbandes Anfang des Jahres das Bundeskartellamt eingeschaltet und die Fortführung des Bremer Hausarztmodells über das Jahr 2009 hinaus beanstandet. Zuvor hatten die AOK Bremen/Bremerhaven, die hkk und der IKK Landesverband, den Vertrag aufgekündigt, die Kündigung allerdings wieder zurückgezogen. Dies sei rechtens, urteilte das Bundeskartellamt am 26. Februar dieses Jahres, der Vertrag könne übergangsweise fortgeführt werden. Dieser Auffassung hat sich nun die Berufungsinstanz, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen angeschlossen.
Bei Erfolg der Beschwerde gegen die Fortführung wäre die Einschreibung aller Versicherten und der Ärzte rückwirkend zum 1. Januar 2010 beendet gewesen. Im Bremer Hausarztmodell sind 93 Prozent aller Allgemeinmediziner und Internisten sowie mehr als 99.000 Patienten eingeschrieben. Der Vertrag ist seit 2007 in Kraft.
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