- 12.03.2010
- 14:32
BVA warnt Krankenkassen: Keine Kopfprämie bei Kopfpauschale
Der Präsident des Bundesversicherungsamtes(BVA), Dr. Maximilian Gaßner, warnt Krankenkassen davor, mit sog. Halteprämien Mitglieder vom Wechsel abzuhalten. Krankenkassen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage gezwungen sind, einen Zusatzbeitragzu erheben, dürften nicht versuchen, ihre Mitglieder mit einer Halteprämie von der Ausübung ihres gesetzlichen Sonderkündigungsrechtes abzuhalten. Eine Krankenkasse ist zur Erhebung eines Zusatzbeitrages gesetzlich verpflichtet, wenn sie ihren Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht decken kann. Wenn eine Krankenkasse versuche, ihre Mitglieder durch Zahlung einer Halteprämie von der Ausübung ihres Kündigungsrechtes abzuhalten, würde "der falsche Eindruck erweckt, es seien ausreichend finanzielle Mittel vorhanden." Das Bundesversicherungsamt wird die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen entsprechend anweisen.
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